Gewässerunterhaltung
Die Gewässerunterhaltung beinhaltet insbesondere die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses sowie die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers, insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen.
Grundlegend wird im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und im Landes Wassergesetz NRW (LWG NRW) gesetzlich aufgezählt, welchen Inhalt die Pflicht zur Gewässerunterhaltung insbesondere hat. Die Gewässerunterhaltung trägt, beispielsweise durch an ökologische Erfordernisse angepasste Mahd, Anpflanzung von Ufergehölzen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Vielfalt von Sohlsubstraten und –strukturen, zur Verbesserung des ökologischen Zustands eines Fließgewässers bei.
Zuständigkeit
Die Gewässerunterhaltungspflicht obliegt bei Gewässern 2. Ordnung und den sonstigen Gewässern grundsätzlich zunächst den Anliegergemeinden. Sie kann aber auch bei nach Wasserverbandsgesetz, wie in Warendorf für sämtliche sonstigen Gewässer erfolgt, zum Beispiel auf Wasser und Boden verbände übertragen werden. Die Stadt Warendorf ist deshalb ausschließlich für die Ems als Gewässer 2. Ordnung zuständig, also östlich des Stauwehrs in Warendorf (Zwischen den Emsbrücken). Westlich des Stauwehrs ist die Ems Gewässer 1. Ordnung und somit das Land Nordrhein-Westfalen gewässerunterhaltungspflichtig.
Ansprechpartner:
Sämtliche Gewässer nördlich der Ems: | Sämtliche Gewässer südlich der Ems: |
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Wasser- und Bodenverband Warendorf-Nord Waldenburger Straße 10 48231 Warendorf Tel.: 02581-931717 | Wasser- und Bodenverband Warendorf-Süd Waldenburger Straße 10 48231 Warendorf Tel.: 02581-931717 |
Ems (1.Ordnung) westlich des Stauwehrs | Ems (2.Ordnung) östlich des Stauwehrs |
Bezirksregierung Münster Nevinghoff 22 48147 Münster | Stadt Warendorf Lange Kesselstraße 4-6 48231 Warendorf Tel.: 02581-547777 |
Gewässerunterhaltungsgebühr
Die Stadt Warendorf zahlt an die Wasser- und Bodenverbände Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Gewässerunterhaltung. Diese Beiträge sowie die Unterhaltungskosten der Ems werden in Warendorf durch die Gewässerunterhaltungsgebühr finanziert.
Kontakt
Marco Kledzik
Tel.: 02581/54-7777
Fax: 02581/54-2909
E-Mail
Marita Schnieders
Tel.: 02581/54-7777
Fax: 02581/54-2909
E-Mail