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Gewässerunterhaltung

Foto: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. (WLV)

Die Gewässerunterhaltung beinhaltet insbesondere die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses sowie die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers, insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen.

Grundlegend wird im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und im Landes Wassergesetz NRW (LWG NRW)  gesetzlich aufgezählt, welchen Inhalt die Pflicht zur Gewässerunterhaltung insbesondere hat. Die Gewässerunterhaltung trägt, beispielsweise durch an ökologische Erfordernisse angepasste Mahd, Anpflanzung von Ufergehölzen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Vielfalt von Sohlsubstraten und –strukturen, zur Verbesserung des ökologischen Zustands eines Fließgewässers bei.

Zuständigkeit

Die Gewässerunterhaltungspflicht obliegt bei Gewässern 2. Ordnung und den sonstigen Gewässern grundsätzlich zunächst den Anliegergemeinden. Sie kann aber auch bei nach Wasserverbandsgesetz, wie in Warendorf für sämtliche sonstigen Gewässer erfolgt, zum Beispiel auf Wasser und Boden verbände übertragen werden. Die Stadt Warendorf ist deshalb ausschließlich für die Ems als Gewässer 2. Ordnung zuständig, also östlich des Stauwehrs in Warendorf (Zwischen den Emsbrücken). Westlich des Stauwehrs ist die Ems Gewässer 1. Ordnung und somit das Land Nordrhein-Westfalen gewässerunterhaltungspflichtig.

Ansprechpartner:

Sämtliche Gewässer nördlich der Ems: Sämtliche Gewässer südlich der Ems:

Wasser- und Bodenverband Warendorf-Nord

Waldenburger Straße 10

48231 Warendorf

Tel.: 02581-931717

Moritz.Hillebrand(at)wlv.de

Wasser- und Bodenverband Warendorf-Süd

Waldenburger Straße 10

48231 Warendorf

Tel.: 02581-931717

Moritz.Hillebrand(at)wlv.de

Ems (1.Ordnung) westlich des StauwehrsEms (2.Ordnung) östlich des Stauwehrs

Bezirksregierung Münster

Nevinghoff 22

48147 Münster

Stadt Warendorf

Lange Kesselstraße 4-6

48231 Warendorf

Tel.: 02581-547777

gewaesserunterhaltung(at)warendorf.de

Gewässerunterhaltungsgebühr

Die Stadt Warendorf zahlt an die Wasser- und Bodenverbände Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Gewässerunterhaltung. Diese Beiträge sowie die Unterhaltungskosten der Ems werden in Warendorf durch die Gewässerunterhaltungsgebühr finanziert.

 

Satzung zur Gewässerunterhaltung

Kontakt

Marco Kledzik
Tel.: 02581/54-7777
Fax: 02581/54-2909
E-Mail

NN
Tel.: 02581/54-7777
Fax: 02581/54-2909
E-Mail

Marita Schnieders
Tel.: 02581/54-7777
Fax: 02581/54-2909
E-Mail