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Im Vordergrund stehen Umgestaltungsmaßnahmen zur Entwicklung von naturraumtypischen, fließgewässerdynamischen Prozessen im Fluss und in der Aue. "Die Neue Ems West" könnte zwar eigenständig im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie WRRL "funktionieren", die ökologische Durchgängigkeit der Ems sowie der angestrebte Hochwasserschutz für die gesamte Innenstadt Warendorfs ist jedoch nur durch die Kombination mit den Maßnahmen der "Neuen Ems Ost" gegeben.

Der Hochwasserschutz gilt dabei für die gesamte Innenstadt.

Der Hochwasserschutz wird durch die Maßnahme "Neue Ems" deutlich verbessert. Die Planung ist ausgerichtet für ein sogenanntes Extremhochwasser (EHW). Das ist das heute höchste vorstellbare Hochwasser, was mit einer Wahrscheinlichkeit höchstens alle 300 bis 500 Jahre vorkommt. (Zum Vergleich: das Emshochwasser aus 1946 war vermutlich ein sogenanntes 250jähriges Ereignis). Angesichts der Ereignisse im Ahrtal im Sommer 2021 hat die zuständige Behörde den Standard des EHW nochmal erhöht. 

Alle Simulationen für Warendorf und die Ems zeigen: Die Fläche des Brinkhausgeländes wird als Überflutungsgelände nicht benötigt. Eine Bebauung ist dort auch vor einem Extremhochwasser geschützt.