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Denkmalpflege, Erlaubnisse
Beschreibung | Jegliche bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen an Baudenkmälern (z.B. Änderung der Fassade, Beseitigung von baulichen Anlagen etc.) unterliegen einer denkmalrechtlichen schriftlichen Erlaubnis. |
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Lebenslage(n) | Haus bauen | kaufen | modernisieren |
Nutzer/-in | Bauherren |
Mitarbeiter/-innen | , |
Ortsrecht | Gestaltungssatzung zum Schutz des Stadtbildes in dem historischen Stadtkern Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen in der historischen Altstadt Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Historischer Stadtkern Warendorf" Satzung über verringerte Bauchwiche und Abstandsflächen im historischen Stadtbezirk Freckenhorst |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Denkmalpflege und Stadtarchäologie |