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Außenwerbung, Inanspruchnahme städt. Flächen
Beschreibung | Mit Außenwerbung wird die generelle Werbung zum Hinweis auf gewerbliche Objekte oder zum Anpreisen von Waren im öffentlichen Raum bezeichnet. |
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Lebenslage(n) | Haus bauen | kaufen | modernisieren |
Nutzer/-in | Bauherren |
Mitarbeiter/-innen | Dargel, Jonas Feldmann, Anja , Issing, Markus von Oy, Carl |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bauordnung |