- Startseite
- Rathaus & Service
- Bürgerservice
- "Das virtuelle Rathaus"
- Dienstleistungen
Abnahme (bauaufsichtlich)
Beschreibung | Nach Fertigstellung eines Bauwerks sieht die Landesbauordnung eine Bauzustandsbesichtigung vor. Bei der Abnahme werden eventuelle Baumängel protokolliert und nach deren Beseitigung der Rohbau- bzw. Schlussabnahmeschein ausgestellt. |
---|---|
Lebenslage(n) | Haus bauen | kaufen | modernisieren |
Nutzer/-in | Bauherren |
Formular(e) | Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Bauordnung |
Mitarbeiter/-innen | Hanhoff, Hans Dargel, Jonas , Issing, Markus Feldmann, Anja von Oy, Carl |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bauordnung |