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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Beschreibung | Die bauliche Abgeschlossenheit einer Wohnung ist Voraussetzung für die Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und stellt die selbstständige Nutzbarkeit einer Wohneinheit dar. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt. |
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Lebenslage(n) | Haus bauen | kaufen | modernisieren |
Nutzer/-in | Bauherren |
Formular(e) | Abgeschlossenheit, Antrag Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Bauordnung |
Mitarbeiter/-innen | Dargel, Jonas , Issing, Markus Feldmann, Anja von Oy, Carl |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bauordnung |