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Bauantrag für Werbeanlagen
Beschreibung | Soweit eine geplante Werbeanlage nicht über § 65 Abs. 1 Nr. 33a BauO NRW genehmigungsfrei ist, bedarf diese einer bauaufsichtlichen Genehmigung. Der Bauantrag mit seinen Bauvorlagen muss eine vollständige Beurteilung aller für die Prüfung des Vorhabens relevanten Fragestellungen durch die Genehmigungsbehörde ermöglichen. |
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Lebenslage(n) | Firma gründen | betreiben |
Nutzer/-in | Arbeitgeber Schausteller Unternehmer | Gewerbetreibende |
Formular(e) | Bauantrag Werbeanlage Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Bauordnung |
Mitarbeiter/-innen | Dargel, Jonas , Issing, Markus von Oy, Carl |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bauordnung |