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Bauantrag für Werbeanlagen

Beschreibung

Soweit eine geplante Werbeanlage nicht über § 65 Abs. 1 Nr. 33a BauO NRW genehmigungsfrei ist, bedarf diese einer bauaufsichtlichen Genehmigung. Der Bauantrag mit seinen Bauvorlagen muss eine vollständige Beurteilung aller für die Prüfung des Vorhabens relevanten Fragestellungen durch die Genehmigungsbehörde ermöglichen.

Lebenslage(n) Firma gründen | betreiben
Nutzer/-in Arbeitgeber
Schausteller
Unternehmer | Gewerbetreibende
Formular(e) Bauantrag Werbeanlage
Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Bauordnung
Mitarbeiter/-innen Dargel, Jonas
,
Issing, Markus
von Oy, Carl
Gesetze und Verordnungen

Bauordnung NRW

Team(s) Bauordnung

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