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Baugenehmigung

Beschreibung

Nach Antragstellung und Überprüfung der eingereichten Unterlagen zu einem Bauvorhaben wird die Baugenehmigung seitens der Baubehörde erteilt. Der Bauantrag mit seinen Bauvorlagen muss eine vollständige Beurteilung aller für die Prüfung des Vorhabens relevanten Fragestellungen durch die Genehmigungsbehörde ermöglichen.

Die Bearbeitungszeit für eine Baugenehmigung beginnt erst dann zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde vorliegen.

Lebenslage(n) Haus bauen | kaufen | modernisieren
Nutzer/-in Bauherren
Formular(e) Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid § 65 BauO NRW 2018
Bauantrag, vereinfachtes Verfahren
Referenzielle Baugenehmigung
Freistellungsverfahren
Bauantrag Werbeanlage
Bauantrag für Sonderbauten
Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
Baubeschreibung
Betriebsbeschreibung Gewerbe
Betriebsbeschreibung Land- und Forstwirtschaft
Anzeige Beseitigung von Anlagen
Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Bauordnung
Mitarbeiter/-innen Dargel, Jonas
,
Issing, Markus
von Oy, Carl
Gesetze und Verordnungen

Bauordnung NRW

Gebührengesetz NRW

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Team(s) Bauordnung

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