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Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung | Die Errichtung und Änderung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Vor Baubeginn ist von der Bauherrin/dem Bauherren bei der Bauordnungsbehörde durch eine bauvorlageberechtigte Person (Architekt/Planer) ein entsprechender Bauantrag einzureichen. Erst nach erteilter Baugenehmigung darf mit dem Bau begonnen werden. Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.(Wichtiger Hinweis: Handelt es sich dabei um denkmalgeschützte Gebäude sind die Antragsunterlagen fünf-fach einzureichen) |
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Lebenslage(n) | Haus bauen | kaufen | modernisieren |
Nutzer/-in | Bauherren |
Formular(e) | Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid § 65 BauO NRW 2018 Bauantrag, vereinfachtes Verfahren Referenzielle Baugenehmigung Freistellungsverfahren Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung Bauantrag Werbeanlage Betriebsbeschreibung Gewerbe Betriebsbeschreibung Land- und Forstwirtschaft Bauantrag für Sonderbauten Baubeschreibung Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Bauordnung |
Mitarbeiter/-innen | Dargel, Jonas , Issing, Markus Feldmann, Anja von Oy, Carl |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bauordnung |