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Baulastenverzeichnis (Auskunft und Auszug)
Beschreibung | Die Baubehörde führt ein Baulastenverzeichnis in dem Originaldokumente verwahrt werden. Auskünfte werden den Grundstückeigentümern bzw. Personen mit entsprechender Vollmacht erteilt. Sofern eine schriftliche, somit rechtsverbindliche Auskunft gewünscht wird fallen Gebühren an. |
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Lebenslage(n) | Haus bauen | kaufen | modernisieren |
Nutzer/-in | Bauherren |
Formular(e) | Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Bauordnung |
Mitarbeiter/-innen | Passenheim, Anne Huerkamp, Johanna |
Gesetze und Verordnungen | §85 Bauordnung NRW |
Team(s) | Bauordnung |