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Baulastenverzeichnis (Auskunft und Auszug)

Beschreibung

Die Baubehörde führt ein Baulastenverzeichnis in dem Originaldokumente verwahrt werden. Auskünfte werden den Grundstückeigentümern bzw. Personen mit entsprechender Vollmacht erteilt. Sofern eine schriftliche, somit rechtsverbindliche Auskunft gewünscht wird fallen Gebühren an.

Lebenslage(n) Haus bauen | kaufen | modernisieren
Nutzer/-in Bauherren
Formular(e) Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Bauordnung
Mitarbeiter/-innen Passenheim, Anne
Huerkamp, Johanna
Gesetze und Verordnungen

§85 Bauordnung NRW

Gebührengesetz NRW

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Team(s) Bauordnung

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