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Grundstücksteilung
Beschreibung | Eine Grundstücksteilung wird durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur-In beantragt und muss bei der örtlichen Baubehörde genehmigt werden. Aufgrund bestimmter Rechtsfolgen (z.B. Grundsteuer, Eigentumsrechte) ist die Teilung in einem Veränderungsnachweis zu dokumentieren. |
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Lebenslage(n) | Haus bauen | kaufen | modernisieren |
Nutzer/-in | Bauherren |
Formular(e) | Antrag auf Grundstücksteilung |
Mitarbeiter/-innen | Dargel, Jonas , Issing, Markus Feldmann, Anja von Oy, Carl |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bauordnung |