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Angelegenheiten des Ladenöffnungsgesetzes
Beschreibung | Das Ladenöffnungsgesetz NRW dient zum einen der Schaffung und Sicherung einer allgemeinen Ladenöffnungszeit für Verkaufsstellen und zum anderen dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. |
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Nutzer/-in | Arbeitgeber Unternehmer | Gewerbetreibende |
Mitarbeiter/-innen | Kuhlage, Christin Engbert, Sandy |
Team(s) | Ordnungsbehördliche Angelegenheiten |