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Angelegenheiten nach dem SchulG NRW
Beschreibung | Wenn bei schulpflichtigen Kindern oder Jugendlichen alle Maßnahmen der Beratung und erzieherischen Einwirkung fehlschlagen, findet auf Antrag der Schulleitung eine zwangsweise Zuführung zur Schule statt. |
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Nutzer/-in | Einwohner Eltern | Familien |
Mitarbeiter/-innen | Kuhlage, Christin Engbert, Sandy |
Team(s) | Ordnungsbehördliche Angelegenheiten |