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Obdachlosigkeit

Beschreibung

Immer mehr Einzelpersonen, aber auch Familien, verlieren aufgrund von Räumungsurteilen des Amtsgerichtes ihren angemieteten Wohnraum. Durch Vermittlung wird zunächst versucht, neue Wohnmöglichkeiten im Verwandten- und Bekanntenkreis oder bei anderen Vermietern zu finden. Sofern anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten nicht bestehen, müssen die Räumungsschuldner in städtische Obdachlosenunterkünfte untergebracht werden. Auch besteht die Möglichkeit, obdachlos werdende Personen in die bisherigen Wohnungen wiedereinzuweisen.

Die Stadt Warendorf verfügt über 7 Obdachloseneinrichtungen Für die Benutzung sind nach dem einschlägigen Satzungsrecht Gebühren zu zahlen.

Gebühren gem. jeweils gültiger Satzung
Lebenslage(n) soziale Notlage
Mitarbeiter/-innen Blanke, Tanja
Schmidt, Norbert
Bieckmann, Oliver
Grassner, Thomas
Windau, Thomas
Ortsrecht

Satzung der Stadt Warendorf über die Errichtung und Benutzung von Unterkünften für Obdachlose und Erhebung von Benutzungsgebühren

Team(s) Wohnen

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