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Wohnberechtigungsschein
Beschreibung | Viele Menschen in unserer Stadt können sich eine teure Wohnung auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt nicht leisten. Alleinstehende, Alleinerziehende, Ehepaare, kinderreiche Familien, Ältere und Personen mit Behinderungen sind deshalb auf den Bezug einer bezahlbaren, öffentlich geförderten Sozialwohnung unbedingt angewiesen. Damit auch wirklich nur Bedürftige in den Genuss der günstigen Mieten kommen, benötigen die Mieter von Sozialwohnungen einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS genannt. - Allgemeine Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung - Wer eine Sozialwohnung beziehen möchte, muss 1. volljährig sein 2. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine mindestens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis (etc.) für das Bundesgebiet besitzen 3. über ein anrechenbares Einkommen verfügen, das die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt Asylbegehrende Ausländer können keine Sozialwohnungen beziehen. |
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Lebenslage(n) | Umzug soziale Notlage |
Mitarbeiter/-innen | Affhüppe, Marlies Blanke, Tanja Müsker, Julian |
Gesetze und Verordnungen | Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen |
Team(s) | Wohnen |