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Bedingter Sperrvermerk
Beschreibung | Die Meldebehörde richtet einen bedingten Sperrvermerk für Personen ein, die nach Kenntnis der Meldebehörde in folgenden Einrichtungen wohnhaft sind:
In diesen Fällen darf eine Melderegisterauskunft nur erteilt werden, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Sofern Sie LeiterIn einer solchen Einrichtung sind und bisher für Ihre Adresse kein bedingter Sperrvermerk eingerichtet ist, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. |
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Lebenslage(n) | soziale Notlage |
Nutzer/-in | Einwohner |
Mitarbeiter/-innen | Alle Bürgerangelegenheiten, |