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Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.

Das Land NW bietet Ihnen die Möglichkeit, die notwendigen Formulare am PC auszufüllen und der Wohngeldstelle einzureichen.

Weiterhin bietet das Land einen unverbindlichen Wohngeldrechner, mit dem Sie im Vorfeld schon einmal Ihren Anspruch durchrechnen können.

Hinweis: Aufgrund deutlich gestiegener Antragszahlen kann es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten der Anträge kommen.

Gebühren keine
Lebenslage(n) Umzug
soziale Notlage
Formular(e) Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Wohngeld
benötigte Unterlagen siehe Hinweise beim Land
Mitarbeiter/-innen Biermann, Birgit
Stafflage, Barbara
Müsker, Julian
Andreev, Denis
Gesetze und Verordnungen

Wohngeldgesetz (WoGG)

Team(s) Soziales

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