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Ausnahmegenehmigung Sperrung Straße oder Baustelle
Beschreibung | Für das Befahren der Fußgängerzone, die Befreiung von der Helm- bzw. Gurtpflicht sowie sonstige Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können gem. §46 StVO Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Ebenso kann für Ärzte eine Ausnahmegenehmigung für den Besuch ihrer PatientInnen beantragt werden. |
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Lebenslage(n) | Straßenverkehr |
Nutzer/-in | Autofahrer |
Formular(e) | Befreiung Helm-/Gurtpflicht Ausnahmegenehmigung gem. §46 StVO, Antrag Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung |
benötigte Unterlagen | Atteste bzw. Bescheinigungen |
Mitarbeiter/-innen | Harbecke, Sabrina Wuttke, Benedikt |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Straßenverkehr |