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Geburtenregister
Beschreibung | Wenn Sie ein Kind geboren haben, muss dessen Geburt beim Standesamt angezeigt werden. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Einrichtung, in der das Kind zur Welt kommt oder der Hebamme, die die Geburt zu Hause begleitet hat. Als Eltern haben Sie dafür zu sorgen, dass die Meldung erfolgt. Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann der Standesbeamte auf Antrag eine Geburtsurkunde ausstellen. |
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Gebühren | siehe Gebührenübersicht |
Lebenslage(n) | Familienstand |
Nutzer/-in | Eltern | Familien |
Formular(e) | Standesamt, Gebührenübersicht (Information) Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 i.V.m. § 55 Personenstandsgesetz (Online-Formular mit Bezahlfunktion) |
Mitarbeiter/-innen | Lau, Doris Niehoff, Gerburg NN, |