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Geburtenregister

Beschreibung

Wenn Sie ein Kind geboren haben, muss dessen Geburt beim Standesamt angezeigt werden. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Einrichtung, in der das Kind zur Welt kommt oder der Hebamme, die die Geburt zu Hause begleitet hat. Als Eltern haben Sie dafür zu sorgen, dass die Meldung erfolgt.

Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern
  • sowie auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann der Standesbeamte auf Antrag eine Geburtsurkunde ausstellen.

Gebühren siehe Gebührenübersicht
Lebenslage(n) Familienstand
Nutzer/-in Eltern | Familien
Formular(e) Standesamt, Gebührenübersicht (Information)
Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 i.V.m. § 55 Personenstandsgesetz (Online-Formular mit Bezahlfunktion)
Mitarbeiter/-innen Lau, Doris
Niehoff, Gerburg
Gattschau, Julian

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