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Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit
Beschreibung | Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden. Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Hinweise:
Voraussetzungen: Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er den Anderen schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden. |
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Gebühren | siehe Gebührenübersicht |
Lebenslage(n) | Familienstand |
Nutzer/-in | Brautpaare |
Formular(e) | Standesamt, Gebührenübersicht (Information) |
benötigte Unterlagen | Personalausweis oder Reisepass beider Partner beglaubigte Abschrift aus beiden Geburtsregistern - nachfolgende Dokumente zusätzlich nur bei geschiedenen oder verwitweten Partnern - beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe |
Mitarbeiter/-innen | , Lau, Doris Niehoff, Gerburg NN, |
Gesetze und Verordnungen | §§ 11ff Personenstandsgesetz §§ 28, 29 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes § 1310 Bürgerliches Gesetzbuch |