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Sterbefall (Beurkundung)
Beschreibung | Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden. Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
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Gebühren | siehe Gebührenübersicht |
Formular(e) | Standesamt, Gebührenübersicht (Information) |
Mitarbeiter/-innen | Lau, Doris |
Gesetze und Verordnungen | §§ 28ff Personenstandsgesetz |