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Lebenspartnerschaften (Begründung)

Beschreibung

Seit August 2001 besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass zwei gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner eine Lebenspartnerschaft begründen. Beide müssen volljährig sein.

Beide Partner haben die beabsichtigte Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich zur Niederschrift bei der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten anzumelden. Ist eine/r von beiden aus wichtigen Gründen verhindert, so muss eine schriftliche Erklärung vorgelegt werden, dass sie/er mit der Anmeldung durch die/den anderen Partner einverstanden ist.

Gebühren siehe Gebührenübersicht
Lebenslage(n) Familienstand
Nutzer/-in Brautpaare
Formular(e) Standesamt, Gebührenübersicht (Information)
benötigte Unterlagen Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist abhängig z. B. vom Familienstand der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Setzen Sie sich am Besten vorab telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail mit Ihrem Standesamt in Verbindung.
Mitarbeiter/-innen ,
Lau, Doris
Niehoff, Gerburg
Gattschau, Julian
Gesetze und Verordnungen

Lebenspartnerschaftsgesetz

§ 17 Pesonenstandsgesetz

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