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Beflaggung
Beschreibung | Die Stadt Warendorf beflaggt zu bestimmten Anlässen und Tagen alle städtischen Schulen und Dienstgebäude. Die folgenden Tage sind durch die Beflaggungsverordnung NRW vorgeschrieben
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen. Bei besonderen Anlässen werden durch das Innenministerium des Landes zusätzliche Beflaggungen angeordnet (z. B. Halbmast-Beflaggung bei Katastrophen). |
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Nutzer/-in | Einwohner |
Mitarbeiter/-innen | , Renne, Leonie |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Zentrale Dienste |