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Datenschutz
Beschreibung | Die Funktion des kommunalen Datenschutzes geht in zwei Richtungen: zum einen sollen die Beauftragten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten Daten umzugehen und zum anderen die Behördenspitze veranlassen, die Leitungsverantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen.
Zu den Aufgaben des / der Beauftragten zählen:
Die Aufzählung zeigt, dass ein Aufgabenschwerpunkt bei den unterstützenden und beratenden Tätigkeiten liegt. Der bzw. die kommunale Datenschutzbeauftragte versteht sich als Partner/in aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierunter fallen auch erforderliche Schulungsmaßnahmen. Daneben kommt der Kontroll- und Überwachungsfunktion eine wichtige Bedeutung zu. |
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Mitarbeiter/-innen | Renne, Leonie Mundmann, Thomas |
Ortsrecht | Leitsätze zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit für die Stadt Warendorf |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Zentrale Dienste |