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Datenschutz

Beschreibung

Die Funktion des kommunalen Datenschutzes geht in zwei Richtungen: zum einen sollen die Beauftragten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten Daten umzugehen und zum anderen die Behördenspitze veranlassen, die Leitungsverantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen.

 

Zu den Aufgaben des / der Beauftragten zählen:

  • Unterstützung der öffentlichen Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes
  • Beratung der datenverarbeitenden Stelle bzw. Organisationseinheiten der Stadt Warendorf  bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren (Vorabkontrolle)
  • Beteiligung bei der Erarbeitung behördeninterner Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
  • Information der Bediensteten über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Anlaufstelle für alle Bediensteten in Angelegenheiten des Datenschutzes

Die Aufzählung zeigt, dass ein Aufgabenschwerpunkt bei den unterstützenden und beratenden Tätigkeiten liegt. Der bzw. die kommunale Datenschutzbeauftragte versteht sich als Partner/in aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierunter fallen auch erforderliche Schulungsmaßnahmen. Daneben kommt der Kontroll- und Überwachungsfunktion eine wichtige Bedeutung zu.

Mitarbeiter/-innen Renne, Leonie
Mundmann, Thomas
Ortsrecht

Leitsätze zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit für die Stadt Warendorf

Gesetze und Verordnungen

Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)

Team(s) Zentrale Dienste

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