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Hundesteuer

Beschreibung

Die Hundesteuer ist eine der ältesten sogenannten Aufwandssteuern. Sie reicht zurück bis ins 15. Jahrhundert. Das ordnungspolitische Ziel ist es, den Hundebestand zu beschränken.

 

Steuerpflicht

Für alle Hunde in Warendorf, die nicht ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, ist die Steuer zu entrichten.

 

Die städtische Hundesteuersatzung (s.u.) sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen vor. Die formlosen Anträge sind schriftlich zu stellen.

 

Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird, abhanden kommt oder verstirbt.

 

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats in den der Wegzug fällt.

 

Jeder Halter/jede Halterin hat den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich beim Bürgerbüro oder im Team Finanzen an- bzw. abzumelden. Sie können dazu auch die unten stehenden Vordrucke verwenden.

 

Nach der Anmeldung des Hundes wird mit dem Hundesteuerbescheid auch die Hundemarke versandt.

 

Festsetzung der Steuer

Die Hundesteuer wird durch einen Hundesteuerbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/jeder Hundehalterin regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird.

 

Die Steuer wird vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November in Raten fällig. Es ist auch möglich, die Hundesteuer in einer Summe zu zahlen. Hierfür ist bis zum 30.09. eines Jahres ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag bewirkt, dass die Hundesteuer ab dem nächsten Jahr (und natürlich in den darauffolgenden Jahren) jeweils zum 01.07. in einer Summe zu zahlen ist.

 

Sie können sich und uns die Arbeit erleichtern, wenn Sie der Stadtkasse Warendorf eine Einzugsermächtigung erteilen.

Gebühren Jährliche Steuersätze:
1 Hund: 84,00€
2 Hunde: 114,00€ je Hund
3 und mehr Hunde: 126,00€ je Hund
gefährliche Hunde lt. Satzung: 462,00€ je Hund
Lebenslage(n) Abgaben | Steuern
Nutzer/-in Einwohner
Formular(e) Hundesteuer, Anmeldung (Eingabeformular)
Hundesteuer, Abmeldung
Hundesteuer, Antrag auf Jahreszahlung (Eingabeformular)
Hundesteuermarke, Antrag auf Zusendung einer Ersatz-Marke (Eingabeformular)
Hundehaltung, Merkblatt
Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Aufwandsteuer
Mitarbeiter/-innen Ahlbrand, Marion
Högemann, Birgit
Ortsrecht

Hundesteuersatzung

Gesetze und Verordnungen

Landeshundegesetz

Team(s) Finanzen

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