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Erschließungsverträge
Beschreibung | Die Erschließung eines Baugebietes kann die Stadt Warendorf durch Vertrag einem privaten Unternehmer (Erschließungsträger) übertragen. Dieser übernimmt die Erstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen und refinanziert sich in der Regel durch Kostenerstattungsvereinbarungen mit den Grundstückserwerbern. Die Erschließungskosten werden hier also nicht von der Stadt erhoben, sondern i.d.R. im Grundstückskaufvertrag dem Kaufpreis aufgeschlagen. |
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Nutzer/-in | Bauherren |
Mitarbeiter/-innen | Küttner, Anke Arenbeck, Maria |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bauverwaltung |