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Erschließungsverträge

Beschreibung

Die Erschließung eines Baugebietes kann die Stadt Warendorf durch Vertrag einem privaten Unternehmer  (Erschließungsträger) übertragen. Dieser übernimmt die Erstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen und refinanziert sich in der Regel durch Kostenerstattungsvereinbarungen mit den Grundstückserwerbern.  Die Erschließungskosten werden hier also nicht von der Stadt erhoben, sondern i.d.R. im Grundstückskaufvertrag dem Kaufpreis aufgeschlagen.

Nutzer/-in Bauherren
Mitarbeiter/-innen Küttner, Anke
Arenbeck, Maria
Gesetze und Verordnungen

Baugesetzbuch

Team(s) Bauverwaltung

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