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Ordnungsbehördliche Bestattungen

Beschreibung

Bei Todesfällen, bei denen keine Angehörigen ermittelt werden können, werden durch die Ordnungsbehörde die notwenigen Maßnahmen für eine Bestattung eingeleitet.

Weiterhin können für andere Angelegenheiten bestattungsrechtlicher Art (Ausgrabungen, Umbettungen, Leichenpässe, Überführungen) entsprechende Anträge gestellt werden.

Mitarbeiter/-innen Kuhlage, Christin
Engbert, Sandy
Ortsrecht

Friedhofsgebührensatzung

Gesetze und Verordnungen

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Team(s) Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

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