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Ordnungsbehördliche Bestattungen
Beschreibung | Bei Todesfällen, bei denen keine Angehörigen ermittelt werden können, werden durch die Ordnungsbehörde die notwenigen Maßnahmen für eine Bestattung eingeleitet. Weiterhin können für andere Angelegenheiten bestattungsrechtlicher Art (Ausgrabungen, Umbettungen, Leichenpässe, Überführungen) entsprechende Anträge gestellt werden. |
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Mitarbeiter/-innen | Kuhlage, Christin Engbert, Sandy |
Ortsrecht | |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Ordnungsbehördliche Angelegenheiten |