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Feuerwerk
Beschreibung | Außerhalb der gesetzlich zulässigen Tage für das Abbrennen von Feuerwerken (Silvester und Neujahr) können Ausnahmegenehmigungen aus besonderen Anlässen erteilt werden. Ein entsprechendes Antragsformular wird auf Anforderung zugesandt. |
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Gebühren | 75,00€ |
Nutzer/-in | Schausteller |
Mitarbeiter/-innen | Kuhlage, Christin Engbert, Sandy |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Ordnungsbehördliche Angelegenheiten |