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Gaststättenerlaubnis

Beschreibung

Die Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte  dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle  anbieten. Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller/in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtszeitig (vier Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden. Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir den Antrag nach vorheriger Terminabsprache persönlich abzugeben.

Gebühren vorläufige Gaststättenerlaubnis 150,00 € ; endgültige Gaststättenerlaubnis: je nach Verwaltungsaufwand: 550,00 € bis 1.200,00 €
Nutzer/-in Unternehmer | Gewerbetreibende
benötigte Unterlagen Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro)
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Beantragung beim zuständigen Amtsgericht)
Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
Unterrichtungsnachweis der IHK
Miet- oder Pachtvertrag über ein geeignetes Objekt
Mitarbeiter/-innen Seker, Ayse
Gesetze und Verordnungen

Gaststättengesetz

Team(s) Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

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