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Osterfeuer (Genehmigung)

Beschreibung

Traditions- und Brauchtumsfeuer (dazu gehören insbesondere Osterfeuer) sind anzeige- und genehmigungspflichtig und müssen mindestens 3 Tage vor dem Entzünden angemeldet werden. Diese Anmeldung wird seitens der Stadt an die Leitstelle des Kreises Warendorf weiter gegeben, sodass die Feuerwehr im Falle einer Alarmierung entsprechend reagieren kann.

Lebenslage(n) Freizeitgestaltung
Nutzer/-in Vereinsmitglieder | -vorstände
Formular(e) Osterfeuer, Anzeige (einschließlich Merkblatt)
Mitarbeiter/-innen Haver, Anna
Ortsrecht

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung von Brauchtumsfeuern im Gebiet der Stadt Warendorf

Team(s) Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

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