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Osterfeuer (Genehmigung)
Beschreibung | Traditions- und Brauchtumsfeuer (dazu gehören insbesondere Osterfeuer) sind anzeige- und genehmigungspflichtig und müssen mindestens 3 Tage vor dem Entzünden angemeldet werden. Diese Anmeldung wird seitens der Stadt an die Leitstelle des Kreises Warendorf weiter gegeben, sodass die Feuerwehr im Falle einer Alarmierung entsprechend reagieren kann. |
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Lebenslage(n) | Freizeitgestaltung |
Nutzer/-in | Vereinsmitglieder | -vorstände |
Formular(e) | Osterfeuer, Anzeige (einschließlich Merkblatt) |
Mitarbeiter/-innen | Haver, Anna |
Ortsrecht | Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung von Brauchtumsfeuern im Gebiet der Stadt Warendorf |
Team(s) | Ordnungsbehördliche Angelegenheiten |