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Schiedsamt
Beschreibung | Die Schiedspersonen (Schiedsfrauen und -männer) arbeiten ehrenamtlich und werden für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Stadt Warendorf gewählt. Ihre Aufgabe ist die Schlichtung von einfachen strafrechtlichen, zivilrechtlichen und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z. B.: Beleidigung, Körperverletzung, Nachbarrechtssachen, Vertragssachen). Sie sollen zwischen den streitenden Parteien schlichten und versuchen, einen rechtsverbindlichen Vergleich mit den Parteien herbeizuführen. Schiedsleute in Warendorf: Bezirk 1 (Freckenhorst, Hoetmar, Milte, Einen, Müssingen): Bezirk 2 (Warendorf): Wissenswertes über die Tätigkeit der Schiedsmänner siehe auch: www.Schiedsamt.de |
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Gebühren | Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich. Verfahrenskosten: Die rechtsuchenden Bürger haben lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen. Bei 50 Euro Kostenvorschuss (in der Regel wird ein anteiliger Betrag zurückgezahlt), können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten eventuell auch noch teilen. Die endgültigen Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 10,00€: Erfolglosigkeitsbescheinigung (=Nichteinigung) 25,00€-40,00€: Vereinbarung zzgl. Auslagen |
Mitarbeiter/-innen | Bermann, Sonja |
Team(s) | Ordnungsbehördliche Angelegenheiten |