Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch

Schlagabraumverbrennung

Beschreibung

Für das Gebiet der Stadt Warendorf wurde eine Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum erlassen.

Im Gebiet der Stadt Warendorf dürfen pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Grundstücken aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen angefallen sind (Schlagabraum), zukünftig vom 15.10. bis zum 28.02 des darauf folgenden Jahres unter Beachtung der in der unten aufgeführten Allgemeinverfügung festgelegten Auflagen verbrannt werden.

Die Verbrennung ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Formular(e) Anzeige und Merkblatt Verbrennen Schlagabraum
Mitarbeiter/-innen Haver, Anna
Ortsrecht

Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum

 

 

Gesetze und Verordnungen

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Verwaltungsverfahrensgesetz

Landes-Immissionsschutzgesetz NRW

Landesweite Allgemeinverfügung für die Beseitigung von Schlagabraum durch Verbrennen

Team(s) Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Zurück