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Namensänderung (Bürgerbüro)

Beschreibung

In Ausnahmefällen können Sie Ihren Vor- / Familiennamen auf Antrag ändern lassen. Hierzu muss ein wichtiger Grund vorliegen. Die Anträge auf Namensänderung erhalten Sie beim Bürgerbüro. Die weitere Bearbeitung nimmt dann der Kreis Warendorf vor.

Gebühren werden vom Kreis Warendorf festgesetzt
benötigte Unterlagen Bei der Ausgabe des Antrages wird Ihnen erläutert, welche Unterlagen der Kreis für die Bearbeitung benötigt.
Mitarbeiter/-innen Alle Bürgerangelegenheiten,
Gesetze und Verordnungen

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

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