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Abmeldungen

Beschreibung

Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland verziehen,
  • keine neue Wohnung beziehen (ohne festen Wohnsitz) oder
  • Ihre Nebenwohnung in Warendorf aufgeben.

Die Abmeldung können Sie persönlich, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigen (mit schriftlicher Vollmacht) vornehmen (lassen).

Sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen, werden Sie von Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde nach der dortigen Anmeldung automatisiert bei uns abgemeldet. Eine gesonderte Abmeldung bei uns entfällt somit.

Lebenslage(n) Abgaben | Steuern
Umzug
Nutzer/-in Einwohner
Formular(e) Wohnungsgeberbestätigung
benötigte Unterlagen Personalausweis und (soweit vorhanden) Reisepass
Mitarbeiter/-innen Alle Bürgerangelegenheiten,
Gesetze und Verordnungen

Meldegesetz NRW

Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes NRW

Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Meldegesetzes NRW

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

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