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Abmeldungen
Beschreibung | Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie
Die Abmeldung können Sie persönlich, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigen (mit schriftlicher Vollmacht) vornehmen (lassen). Sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen, werden Sie von Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde nach der dortigen Anmeldung automatisiert bei uns abgemeldet. Eine gesonderte Abmeldung bei uns entfällt somit. |
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Lebenslage(n) | Abgaben | Steuern Umzug |
Nutzer/-in | Einwohner |
Formular(e) | Wohnungsgeberbestätigung |
benötigte Unterlagen | Personalausweis und (soweit vorhanden) Reisepass |
Mitarbeiter/-innen | Alle Bürgerangelegenheiten, |
Gesetze und Verordnungen |
Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes NRW Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Meldegesetzes NRW |
Team(s) | Bürgerbüro und Standesamt |