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Altersjubiläen
Beschreibung | Einwohner, die 75, 80, 85 oder älter werden, bekommen vom Bürgerbüro ein Infoschreiben und können, wenn sie die Einverständniserklärung unterschreiben, ihren Geburtstag in der Tageszeitung veröffentlichen lassen. Einwohner, die 90, 95, 100 oder älter werden und einverstanden sind, erhalten zudem Besuch von einem Ratsmitglied. |
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Nutzer/-in | Senioren |
Mitarbeiter/-innen | Rüschenschulte, Renate |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bürgerbüro |