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Altersjubiläen

Beschreibung

Einwohner, die 75, 80, 85 oder älter werden, bekommen vom Bürgerbüro ein Infoschreiben und können, wenn sie die Einverständniserklärung unterschreiben, ihren Geburtstag in der Tageszeitung veröffentlichen lassen. Einwohner, die 90, 95, 100 oder älter werden und einverstanden sind, erhalten zudem Besuch von einem Ratsmitglied.

Nutzer/-in Senioren
Mitarbeiter/-innen Rüschenschulte, Renate
Gesetze und Verordnungen

Runderlass zur Ehrung bei Alters- oder Ehejubiläen

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

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