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Anmeldungen
Beschreibung | Wenn Sie nach Warendorf umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihren Einzug anmelden. Sie können sich auch durch eine bevollmächtige Person (schriftliche Vollmacht erforderlich) vertreten lassen. Bei Zuzug von einer anderen Stadt/Gemeinde des Kreises Warendorf können Sie auch Ihren KFZ-Schein hinsichtlich der Anschrift ändern lassen. Die Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde geschieht automatisch auf elektronischem Wege. |
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Lebenslage(n) | Abgaben | Steuern Ausweise | Pässe Umzug |
Nutzer/-in | Einwohner |
Formular(e) | Wohnungsgeberbestätigung |
benötigte Unterlagen | Personalausweis | Reisepass | Kinderreisepass (wenn nicht vorhanden, Geburtsurkunde des Kindes) | ggflls. KFZ-Schein (bei Umzügen innerhalb des Kreises Warendorf) |
Mitarbeiter/-innen | Alle Bürgerangelegenheiten, |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bürgerbüro und Standesamt |