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Anmeldungen

Beschreibung

Wenn Sie nach Warendorf umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihren Einzug anmelden. Sie können sich auch durch eine bevollmächtige Person (schriftliche Vollmacht erforderlich) vertreten lassen. Bei Zuzug von einer anderen Stadt/Gemeinde des Kreises Warendorf können Sie auch Ihren KFZ-Schein hinsichtlich der Anschrift ändern lassen.

Die Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde geschieht automatisch auf elektronischem Wege.

Lebenslage(n) Abgaben | Steuern
Ausweise | Pässe
Umzug
Nutzer/-in Einwohner
Formular(e) Wohnungsgeberbestätigung
benötigte Unterlagen Personalausweis | Reisepass | Kinderreisepass (wenn nicht vorhanden, Geburtsurkunde des Kindes) | ggflls. KFZ-Schein (bei Umzügen innerhalb des Kreises Warendorf)
Mitarbeiter/-innen Alle Bürgerangelegenheiten,
Gesetze und Verordnungen

Meldegesetz NRW

Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes

Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Meldegesetzes

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

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