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Anwohnerparkausweis

Beschreibung

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Anwohnerparkausweis beim Bürgerbüro der Stadt Warendorf ausgestellt werden:

  • Sie müssen in der Warendorfer Altstadt tatsächlich wohnen und dort gemeldet sein.
  • Ihnen darf weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen Halter eines KFZ sein, das von ihnen selbst oder von einem Haushaltsangehörigen genutzt wird (Ausnahme: Fahrzeug wurde aus versicherungstechnischen Gründen auf eine Dritte Person angemeldet)

Pro Person darf nur ein Parkausweis ausgestellt werden.

Der Anwohnerparkausweis kann für ein Jahr oder für ½ Jahr ausgestellt werden.

Gebühren 38,00€ für 1 Jahr
25,00€ für 1/2 Jahr
Lebenslage(n) Straßenverkehr
Umzug
Nutzer/-in Einwohner
Formular(e) Anwohnerparkausweis, Antrag auf Ausstellung
Halterbescheinigung zum Anwohnerparkausweis
benötigte Unterlagen Ausweisdokument
KFZ-Schein
Bescheinigung über die Nutzung des Fahrzeuges, wenn KFZ-Halter und Antragsteller nicht identisch sind
Mitarbeiter/-innen Alle Bürgerangelegenheiten,
Ortsrecht

Beschluss des Arbeitskreises Verkehr

Gesetze und Verordnungen

Straßenverkehrsordnung

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

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