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Beglaubigungen (ausgenommen Personenstandsurkunden und ausländische Dokumente)
Beschreibung | Schriftstücke, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder bei einer Behörde vorgelegt werden, können amtlich beglaubigt werden. Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden) können nicht beglaubigt werden. In diesem Fall müssen Sie sich an das ausstellende Standesamt wenden. Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt wird oder von einer Behörde ausgestellt wurde. |
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Gebühren | 4,00€ für jede Beglaubigung 2,50€ für jede Unterschriftenbeglaubigung Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine Gebührenbefreiung |
Lebenslage(n) | Schulzeit | Ausbildung |
Nutzer/-in | Einwohner Schüler | Auszubildende |
benötigte Unterlagen | Original und Kopie des zu beglaubigenden Schriftstückes Bei Unterschriftenbeglaubigungen: Personalausweis oder Reisepass |
Mitarbeiter/-innen | Alle Bürgerangelegenheiten, |
Ortsrecht | |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bürgerbüro und Standesamt |