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Ehejubiläen

Beschreibung

Ehepaare erhalten zum 50. Hochzeitstag ein Glückwunschschreiben. Bei dem 60., 65. u. 70. Hochzeitstag erhalten Ehepaare eine Urkunde sowohl von der Stadt als auch vom Regierungspräsidenten, die durch ein Ratsmitglied überreicht werden. Grundlage ist das standesamtliche Heiratsdatum (auf Wunsch ist auch das kirchliche Heiratsdatum möglich).

Lebenslage(n) Familienstand
Nutzer/-in Brautpaare
Senioren
Mitarbeiter/-innen Rüschenschulte, Renate
Gesetze und Verordnungen

Runderlaß zu Alters- oder Ehejubiläen

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

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