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Fischereischeine
Beschreibung | Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Der Jugend- / Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Ein Fünfjahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig. Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich. |
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Gebühren | 16,00€ Jahresfischereischein 48,00€ 5-Jahresfischereischein 8,00€ Jugendfischereischein (1 Jahr) 5,00€ Ersatzfischereischein bei Verlust |
Lebenslage(n) | Freizeitgestaltung |
Nutzer/-in | Einwohner |
benötigte Unterlagen | bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein bei Neuausstellung: Lichtbild und Fischereiprüfungszeugnis |
Mitarbeiter/-innen | Alle Bürgerangelegenheiten, |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bürgerbüro |