- Startseite
- Rathaus & Service
- Bürgerservice
- "Das virtuelle Rathaus"
- Dienstleistungen
Führungszeugnisse
Beschreibung | Das Führungszeugnis ist persönlich zu beantragen. Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen vom Bundeszentralregister an Ihre Meldeanschrift geschickt. Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigen, bringen Sie die Anschrift der Behörde zur Beantragung des Führungszeugnisses mit, da es vom Bundeszentralregister direkt zu dieser Behörde geschickt wird. Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a), legen Sie bitte zur Beantragung eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass dieser ein derartiges Führungszeugnis benötigt, vor. |
---|---|
Gebühren | 13,00€ |
Lebenslage(n) | Firma gründen | betreiben Schulzeit | Ausbildung |
Nutzer/-in | Einwohner Schüler | Auszubildende Unternehmer | Gewerbetreibende |
benötigte Unterlagen | Personalausweis oder Reisepass |
Mitarbeiter/-innen | Alle Bürgerangelegenheiten, |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bürgerbüro |