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Auskünfte aus dem Melderegister und aus den archivierten Unterlagen

Beschreibung

Dritte (z.B.: Privatpersonen, Banken, Rechtsanwälte, Firmen) können gegen Gebühr eine Auskunft aus dem Melderegister bekommen.

Sie können die Weitergabe Ihrer Daten in bestimmten Fällen einschränken. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort "Auskunfts- und Übermittlunssperren".

Gebühren Bei Antragstellung fällig:
11,00€ einfache Auskunft
15,00€ erweiterte Auskunft
15,00€ Archivauskunft
30,00€ Archivauskunft mit besonderem Aufwand
Formular(e) Melderegisterauskunft, Widerspruch (Eingabeformular)
Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
Mitarbeiter/-innen Alle Bürgerangelegenheiten,
Gesetze und Verordnungen

Melderechtsrahmengesetz

Meldegesetz NW

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

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