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Auskünfte aus dem Melderegister und aus den archivierten Unterlagen
Beschreibung | Dritte (z.B.: Privatpersonen, Banken, Rechtsanwälte, Firmen) können gegen Gebühr eine Auskunft aus dem Melderegister bekommen. Sie können die Weitergabe Ihrer Daten in bestimmten Fällen einschränken. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort "Auskunfts- und Übermittlunssperren". |
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Gebühren | Bei Antragstellung fällig: 11,00€ einfache Auskunft 15,00€ erweiterte Auskunft 15,00€ Archivauskunft 30,00€ Archivauskunft mit besonderem Aufwand |
Formular(e) | Melderegisterauskunft, Widerspruch (Eingabeformular) Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft |
Mitarbeiter/-innen | Alle Bürgerangelegenheiten, |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bürgerbüro und Standesamt |