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Parkerleichterung

Beschreibung

Eine Parkerleichterung können Sie beantragen, wenn Sie

  • für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen einen Grad der Behinderung von wenigstens 80 haben und die Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind
  • für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen einen Grad der Behinderung von wenigstens 70 haben und Sie gleichzeitig für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben und die Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind
  • an Morbus Crohn / Colitis ulcerosa mit schwerer Auswirkung leiden und hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma sind und dafür einen Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.

Die Parkerleichterung ermöglicht im Wesentlichen die gleichen Erleichterungen wie der Schwerbehindertenparkausweis. Es ist jedoch nicht zulässig, Parkplätze zu nutzen, die mit dem blauen Rollstuhl-Piktogramm gekennzeichnet sind (Schwerbehindertenparkplätze)!

Gebühren gebührenfrei
Lebenslage(n) Behinderung
soziale Notlage
Nutzer/-in Autofahrer
benötigte Unterlagen Schwerbehindertenausweis + Bescheid dazu
Mitarbeiter/-innen Alle Bürgerangelegenheiten,
Gesetze und Verordnungen

Straßenverkehrsordnung

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

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