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Ausnahmegenehmigung vom Samstagsfahrverbot für LKW in der Ferienzeit

Beschreibung

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe auch "Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot") an allen Samstagen während der Ferienzeit Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.

Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen.

Gebühren 10,20€ bis 179,00€
Lebenslage(n) Straßenverkehr
Nutzer/-in Autofahrer
Unternehmer | Gewerbetreibende
Formular(e) Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung
Mitarbeiter/-innen Sawukaytis, Tim
Harbecke, Sabrina
Selbmann, Alexandra
Gesetze und Verordnungen

§ 1 Ferienreiseverordnung

Team(s) Straßenverkehr

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