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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Beschreibung

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) in der Regel erlaubnispflichtig,  da hierfür Straßenbereiche  mehr als verkehrsüblich  in Anspruch genommen werden (§ 29 Straßenverkehrsordnung).

Mit der Erlaubnis wird auch festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.

Lebenslage(n) Freizeitgestaltung
Straßenverkehr
Nutzer/-in Autofahrer
Einwohner
Touristen
Vereinsmitglieder | -vorstände
Formular(e) Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung
Mitarbeiter/-innen Sawukaytis, Tim
Harbecke, Sabrina
Selbmann, Alexandra
Gesetze und Verordnungen

Straßenverkehrsordnung

Team(s) Straßenverkehr

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