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Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Beschreibung | Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (ohne Verkauf) anzeigepflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind. |
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Lebenslage(n) | Straßenverkehr |
Nutzer/-in | Einwohner Vereinsmitglieder | -vorstände |
Formular(e) | Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen |
Mitarbeiter/-innen | Wuttke, Benedikt |
Team(s) | Straßenverkehr |