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Großraum- und Schwertransporte
Beschreibung | Für Lkw mit Übergröße- bzw. Überlänge oder „Übergewicht“ kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 / § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erteilt werden. Dabei kann es sich um Einzel- oder aber Dauerausnahmegenehmigungen handeln. |
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Gebühren | 35,00€ bis 1.725,00€ |
Lebenslage(n) | Firma gründen | betreiben Straßenverkehr |
Nutzer/-in | Autofahrer Unternehmer | Gewerbetreibende |
Formular(e) | Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung |
Mitarbeiter/-innen | Harbecke, Sabrina Wuttke, Benedikt |
Gesetze und Verordnungen |