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Bestattungskosten (im Rahmen SGB XII)
Beschreibung | Nach § 74 SGB XII können die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten (z.B. Erbe, Kinder, Geschwister etc.) nicht zugemutet werden kann, die Kosten (aus eigenem Einkommen und Vermögen) zu tragen. |
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Lebenslage(n) | soziale Notlage |
Formular(e) | Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Sozialhilfe |
benötigte Unterlagen | Einkommensnachweise Nachweise über Miete, Nebenkosten, Heizkosten Wohngeldbescheid Versicherungsnachweise (insbesondere Sterbegeldversicherung) Sparbuch besondere Aufwendungen tatsächliche Bestattungskosten |
Mitarbeiter/-innen | Fröse, Anna |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Soziales |