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Bestattungskosten (im Rahmen SGB XII)

Beschreibung

Nach § 74 SGB XII können die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten (z.B. Erbe, Kinder, Geschwister etc.) nicht zugemutet werden kann, die Kosten (aus eigenem Einkommen und Vermögen) zu tragen.
Hierbei werden die Maßstäbe der Sozialhilfe angelegt.
Die Bewilligung der Bestattungskosten wird durch die Kreisverwaltung als örtlicher Träger der Sozialhilfe vorgenommen. Die Antragsaufnahme und die Beratung über mögliche Leistungsberechtigung  erfolgen beim Sachgebiet Soziales und Wohnen der Stadt Warendorf.

Lebenslage(n) soziale Notlage
Formular(e) Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Sozialhilfe
benötigte Unterlagen Einkommensnachweise
Nachweise über Miete, Nebenkosten, Heizkosten
Wohngeldbescheid
Versicherungsnachweise (insbesondere Sterbegeldversicherung)
Sparbuch
besondere Aufwendungen
tatsächliche Bestattungskosten
Mitarbeiter/-innen Fröse, Anna
Gesetze und Verordnungen

Sozialgesetzbuch XII. Buch

Team(s) Soziales

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