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Bildung und Teilhabe
Beschreibung | Personen, die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, nach § 2 Abs. 1 AsylbLG, von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem BKKG können folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen: Eintägige oder mehrtägige Ausflüge der Schule | der KindertageseinrichtungSchulbedarfspauschaleSchülerbeförderung, soweit sie nicht von Dritten übernommen wirdErgänzende angemessene Lernförderunggemeinschaftliches Mittagessen in der Schule | in der Kindertageseinrichtung | bei KindertagespflegeTeilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o. ä.)
Anträge können beim Sachgebiet Soziales und Wohnen der Stadt Warendorf gestellt werden. Die Bewilligung für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger übernimmt die Kreisverwaltung Warendorf. Leistungsberechtigte nach SGB II stellen den Antrag bitte beim zuständigen Jobcenter. |
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Lebenslage(n) | Schulzeit | Ausbildung soziale Notlage |
Nutzer/-in | Ausländer | Migranten Schüler | Auszubildende |
Formular(e) | Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Sozialhilfe Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Asylbewerberleistungen |
benötigte Unterlagen | wird während der Beratung besprochen |
Mitarbeiter/-innen | Mundmann, Thomas |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Soziales |