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Bildung und Teilhabe

Beschreibung

Personen, die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, nach § 2 Abs. 1 AsylbLG, von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem BKKG können folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen:

Eintägige oder mehrtägige Ausflüge der Schule | der KindertageseinrichtungSchulbedarfspauschaleSchülerbeförderung, soweit sie nicht von Dritten übernommen wirdErgänzende angemessene Lernförderunggemeinschaftliches Mittagessen in der Schule | in der Kindertageseinrichtung | bei KindertagespflegeTeilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o. ä.)

 

Anträge können beim Sachgebiet Soziales und Wohnen der Stadt Warendorf gestellt werden. Die Bewilligung für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger übernimmt die Kreisverwaltung Warendorf.

Leistungsberechtigte nach SGB II stellen den Antrag bitte beim zuständigen Jobcenter.

Lebenslage(n) Schulzeit | Ausbildung
soziale Notlage
Nutzer/-in Ausländer | Migranten
Schüler | Auszubildende
Formular(e) Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Sozialhilfe
Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Asylbewerberleistungen
benötigte Unterlagen wird während der Beratung besprochen
Mitarbeiter/-innen Mundmann, Thomas
Gesetze und Verordnungen

Sozialgesetzbuch II. Buch

Sozialgesetzbuch XII. Buch

Asylbewerberleistungsgesetz

Team(s) Soziales

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