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Gewerbeangelegenheiten

Beschreibung

Wer darf ein Gewerbe anmelden? Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit). Was muss beim Gewerbeamt angezeigt werden? Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dieses der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn eine Namensänderung vorliegt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird.

Auskünfte aus dem Gewerberegister können bei berechtigtem Interesse erteilt werden.

Gebühren Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung:
Einzelunternehmer & GbR (pro Person): 26,00 Euro
juristische Person: 33,00 Euro
jede weitere geschäftsführende Person: 13,00 Euro
Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
Auskunft aus dem Gewerberegister: 25,00 Euro
Zweitschrift der Gewerbean- und -ummeldung: 15,00 Euro
Nutzer/-in Unternehmer | Gewerbetreibende
Formular(e) Gewerbeanmeldung
Gewerbeabmeldung
Gewerbeummeldung
Beiblatt gesetzl. Vertreter Gewerbe
benötigte Unterlagen Personalausweis
Auszug aus dem Handelsregister
Meisterbrief (soweit vorhanden)
Handwerkskarte
Mitarbeiter/-innen Bermann, Sonja
Gesetze und Verordnungen

Gewerbeordnung

Team(s) Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

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